1. Allgemeines
Unseren Lieferungen liegen ausschließlich
die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde.
Ergänzungen des Käufers sind nur mit unserer ausdrücklichen Bestätigung wirksam.
2. Angebot, Vertragsabschluß, Schriftform
2.1. Alle Vertragsregelungen sind abschließend schriftlich festzulegen. Mündliche
Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil.
2.2. Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Nach Bestellung des Käufers
kommt der Vertrag durch die Lieferung zustande bzw. durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung, falls vom Käufer ausdrücklich gewünscht.
3. Preise, Lieferbedingungen
3.1. Lieferungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden
sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen in Euro berechnet.
3.2. Unsere Preise und die Lieferungen verstehen sich ab dem Betriebsstandort
Esselbach zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Versand-
und sonstige Nebenkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
4. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
4.1. Sofern wir nicht per Nachnahme liefern, sind unsere Rechnungen innerhalb
von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Geht der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum bei uns
ein, so ist der Käufer berechtigt, 2% Skonto abzuziehen. Skontoabzüge sind
jedoch nur dann zulässig, wenn der Käufer alle bei uns überfälligen Rechnungsbeträge
ausgeglichen hat oder gleichzeitig ausgleicht.
4.2. Werden die Zahlungsfristen überschritten, so sind wir berechtigt, ab
dem ersten Verzugstage Verzugszinsen in Höhe von 5%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und Spesen ohne Nachweis
zu fordern. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
4.3. Wechsel werden von uns nur aufgrund besonderer Vereinbarung hereingenommen.
Alle Spesen und sonstigen Kosten gehen
zu Lasten des Käufers. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgt stets
nur erfüllungshalber.
4.4. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung
ein, so sind wir berechtigt, weitere Liefer-ungen zu verweigern, bis alle
unserer Forderungen, ob fällig oder nicht, beglichen werden oder Sicherheit
für sie geleistet wird.
4.5. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung
ein, so sind wir berechtigt, sämtliche Warenkredite zu kündigen und vom Käufer
die sofortige Begleichung aller noch offenen Forderungen aus Warenlieferungen
zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, die
Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt
oder um einen außergerichtlichen Vergleich bittet.
4.6. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten. Bei der Zurückhaltung
von Zahlungen muß die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Lieferung und Lieferzeiten
5.1. Fristen und Termine für Lieferungen sind nur annähernd. Die Ausführung
von Lieferungen setzt die rechtzeitige Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen
und Freigaben sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden
Unterlagen voraus. Soweit diese Voraussetzungen aus von uns nicht zu vertretenden
Gründen nicht erfüllt werden, verlängern sich Fristen und Termine entsprechend.
5.2. Die Frist bzw. der Termin gilt als eingehalten, wenn die versandbereite
Sendung innerhalb der vereinbarten Frist bzw. zu dem vereinbarten Termin zum
Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Sofern sich die Versendung aus
Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, gilt die Frist auch dann
als eingehalten, wenn wir dem Käufer die Versandbereitschaft innerhalb der
vereinbarten Frist gemeldet haben.
5.3. Ist die Nichteinhaltung einer Frist oder eines Termins auf höhere Gewalt
oder andere unvorhersehbare, unseren Betrieb betreffende Hindernisse zurückzuführen,
die nicht von uns zu vertreten und nach Vertragsabschluß eingetreten bzw.
uns bekannt geworden sind, so verlängert sich die Frist bzw. der Termin angemessen.
Dies gilt auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb
unseres Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten
sind.
5.4. Wenn aus Gründen, die nicht in unseren Verantwortungsbereich fallen,
die Lieferung nicht termingerecht erfolgen kann oder die Ausführung der Lieferung
unterbrochen, gestört oder erschwert wird, können wir Ersatz der uns dadurch
entstandenen Kosten verlangen.
5.5. Teillieferungen sind zulässig, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen
wird.
6. Gewährleistung
6.1. Wir leisten Gewähr dafür, daß unsere Lieferungen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs
mangelfrei im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sind.
6.2. Die nach §§ 377 und 378 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) vorgeschriebene
Mängelrüge ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach
Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben.
6.3. Im Falle der rechtzeitig erhobenen Mängelrüge oder Beanstandung und einer
berechtigten Reklamation wird die mangelhafte oder nicht vertragsmäßig gelieferte
Ware von uns nach unserer Wahl entweder zurückgenommen und auf unsere Kosten
durch einwandfreie Ware ersetzt, oder es werden die Mängel von uns auf unsere
Kosten beseitigt.
6.4. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beschränkt sich der Schadensersatzanspruch
auf den Warenwert, es sei denn, daß grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegt.
6.5. Weitere gewährleistungsrechtliche Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere
gehen im Rahmen der Gewährleistungspflicht etwaige Kosten für Fracht, Verpackung
und/oder für den Einbau der Liefergegenstände zu Lasten des Käufers.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer, auch künftigen Forderungen samt Nebenkosten
aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer behalten wir uns das
Eigentum an den verkauften Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer ist befugt,
die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern
und/oder zu verarbeiten. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen
gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt oder in Höhe unseres
etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Die aus dem Wiederverkauf
gegen den Dritten entstandenen Forderungen in Höhe der ursprünglichen Rechnungsbeträge
gehen - im Falle des Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung, des Vergleichs-
und Konkursverfahrens - sicherheitshalber auf uns über, ohne daß es einer
besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf.
8. Prospekte, Zeichnungen, Modelle
Der Nachdruck unserer Prospekte, Zeichnungen sowie der Nachbau unserer Modelle
ist, auch auszugsweise, nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet.
An Zeichnungen, Modellen und sonstigen Unterlagen, ausgenommen Prospekte,
behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Die Angaben in den Prospekten,
Zeichnungen und Modellen über Leistungen, Tragfähigkeitswerte, Abmessungen,
Gewichte und dgl. sind unverbindliche Richtwerte. Maß- und Konstruktionsänderungen
im Zuge der technischen Weiterentwicklung behalten wir uns vor.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand 9.1. Die internationale Zuständigkeit der
deutschen Gerichte ist vereinbart. Erfüllungsort ist in Esselbach, Gerichtsstand
ist Gemünden am Main. Wir behalten uns jedoch vor, Klage am Sitz des
Käufers zu erheben. 9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Schlußbestimmungen 10.1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Etwa unwirksame Bestimmungen
sind durch neue Regelungen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst
nahe kommen, zu ersetzen. 10.2. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform. Bestätigter Schriftwechsel genügt.